Auktionsbedingungen

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter

Diese Auktionsbedingungen gelten für alle über die Plattform von Reitsport-Rheinmain e.K., Inhaber Magnus Schmitt, Hauptstraße 25, 64385 Reichelsheim (Odenwald), Deutschland (nachfolgend „Veranstalter") durchgeführten Online-Auktionen.

Es handelt sich um Versteigerungen im Sinne des § 156 BGB in Verbindung mit § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB. Jede Auktion wird vom Veranstalter als Versteigerer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an Auktionen sind ausschließlich registrierte Kunden von Reitsport-Rheinmain berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ein vollständig ausgefülltes Kundenkonto besitzen und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen.

§ 3 Registrierung und Zahlungsinformationen

Vor der Abgabe eines Gebots muss sich der Teilnehmer für die jeweilige Auktion registrieren. Die Registrierung setzt voraus:

  1. Die Bestätigung, dass gültige Zahlungsinformationen hinterlegt sind und der Teilnehmer zahlungsfähig ist.
  2. Die ausdrückliche Zustimmung zu diesen Auktionsbedingungen.
  3. Die ausdrückliche Bestätigung, dass jedes abgegebene Gebot ein verbindliches Kaufangebot im Sinne des § 145 BGB darstellt.

§ 4 Gebote und Zuschlag

4.1 Jedes abgegebene Gebot ist ein verbindliches und unwiderrufliches Kaufangebot gemäß § 145 BGB. Das Gebot kann nach Abgabe nicht mehr zurückgenommen werden.

4.2 Gebote müssen den angezeigten Mindestbetrag (aktueller Preis zzgl. Mindestgebotserhöhung) erreichen oder überschreiten.

4.3 Der Zuschlag erfolgt automatisch bei Ablauf der Auktionszeit an den Höchstbietenden. Mit dem Zuschlag kommt gemäß § 156 BGB ein bindender Kaufvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Höchstbietenden zustande.

4.4 Der Veranstalter behält sich vor, einen Zuschlag nicht zu erteilen, wenn der Mindestpreis nicht erreicht wurde. In diesem Fall kommt kein Kaufvertrag zustande.

§ 5 Ausschluss des Widerrufsrechts

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB besteht bei Verträgen, die im Rahmen einer Versteigerung im Sinne des § 156 BGB geschlossen werden, kein Widerrufsrecht. Dies gilt für sämtliche über diese Plattform durchgeführten Auktionen.

Dem Teilnehmer wird empfohlen, sich vor Gebotsabgabe eingehend über den Auktionsgegenstand zu informieren, da ein einmal erteilter Zuschlag nicht rückgängig gemacht werden kann.

§ 6 Zahlungspflicht

6.1 Der Höchstbietende ist verpflichtet, den Zuschlagspreis innerhalb von 5 Werktagen nach Benachrichtigung über den Zuschlag vollständig zu bezahlen.

6.2 Kommt der Höchstbietende seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nach, behält sich der Veranstalter das Recht vor:

  • Den Kaufvertrag aufzuheben und den Gegenstand erneut zu versteigern.
  • Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.
  • Den Teilnehmer von zukünftigen Auktionen auszuschließen.

§ 7 Verbot von Shill-Bidding

Das Abgeben von Geboten mit dem alleinigen Ziel, den Preis künstlich in die Höhe zu treiben (sog. „Shill-Bidding"), ist unzulässig. Der Veranstalter behält sich vor, verdächtige Gebote zu annullieren und den betreffenden Teilnehmer dauerhaft von der Plattform auszuschließen.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

Der Versteigerungsgegenstand wird so verkauft, wie er sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befindet. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Sachmängel. Bei gebrauchten Gegenständen gilt eine verkürzte Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Übergabe.

§ 9 Datenschutz

Die im Rahmen der Auktion erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Auktion verarbeitet. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung des Veranstalters: reitsport-rheinmain.de/datenschutz.

§ 10 Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auktionsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Veranstalter behält sich vor, laufende Auktionen bei Vorliegen wichtiger Gründe (technische Störungen, rechtliche Bedenken) vorzeitig abzubrechen. In diesem Fall werden bereits abgegebene Gebote unwirksam.